Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Bannertausch- und Werbenetzwerk für Websitebetreiber

§1 Vertragsgegenstand Bannervermarkter und Websitebetreiberin

Die Websitebetreiberin beauftragt die WARENFORM - Deniz, Gebauer, Langhammer, Lohmeier GbR als Betreiberin des Bannervermarktungs- und Tauschringprojektes BANNERVISTA, die Platzierung von Werbebannern und anderen Werbeformaten auf den von ihr betriebenen Websites vorzunehmen.

§2 Pflichten der Websitebetreiberin

  1. Die Websitebetreiberin verpflichtet sich, den vom Vermarkter zur Verfügung gestellten Programm-Code auf der Website unverändert einzubinden und somit die Werbeformate des Vermarkters an geeigneter Stelle zu platzieren.
  2. Die Websitebetreiberin garantiert die Einblendung von mindestens 10.000 Seitenaufrufen (Pageimpressions) innerhalb eines Monats auf denen Werbeformate des Bannervermarkters eingebunden sind. Die Mindesteinblendungen beziehen sich auf ein Webprojekt und dürfen sich nicht auf unterschiedliche Webprojekte erstrecken.
  3. Im Sinne des Abs. 1 als geeignet platziert gilt ein Werbeformat, wenn es sich bei einer Bildschirmauflösung von 800 x 600 Pixeln im direkt sichtbaren Bereich befindet. Darüber hinaus gelten für die einzelnen Werbeformate folgende Bestimmungen:
    1. Bei Full-Size-Bannern (468 x 60 Pixel): Es darf nur ein Fullsize-Banner pro Seite eingebunden sein.
    2. Bei Half-Size-Bannern (234 x 60 Pixel): Es dürfen maximal drei Half-Size-Banner pro Seite eingebunden sein. Ist ein Full-Size-Banner eingebunden, darf nur noch ein weiteres Half-Size-Banner eingebunden werden.
    3. Skyscraper (120 x 600 Pixel): Es darf maximal ein Skyscraper pro Seite eingebunden sein.
    4. Pop-Up (250 x 350 Pixel). Es darf maximal ein Pop-Up pro Seite eingebunden werden.
    5. Button (156 x 60 Pixel): Es dürfen maximal drei Buttons pro Seite eingebunden sein.
    6. Textlink: Es dürfen maximal fünf Textlinks pro Seite platziert werden.
  4. Die Websitebetreiberin ist verpflichtet, eigene Werbeformate für den Austausch mit anderen Partnersites zur Verfügung zu stellen. Stellt sie keine eigenen Werbeformate zu Verfügung ist der Vermarkter nach zweimaliger Aufforderung berechtigt , Werbebanner für das Projekt BANNERVISTA als Austauschbanner einzustellen.
  5. Werbeformate, die für den Austausch innerhalb des Tauschrings vorgesehen sind, dürfen nur für die Website oder für ein Anliegen, das in direktem inhaltlichem Zusammenhang mit dieser steht, werben. Die Websitebetreiberin ist verpflichtet, ihre zum Austausch bestimmten Werbeformate den inhaltlich zutreffenden Branchenrubriken zuzuordnen.
  6. Die Websitebetreiberin garantiert, keine rassistischen, sexistischen oder andere menschenverachtenden Inhalte auf ihrer Site zu publizieren oder Werbebanner solchen Inhalts als Austauschbanner in das Netzwerk einzustellen. Entsteht durch die Missachtung dieser Vorschrift, einer anderen Partnersite oder dem Vermarkter schaden, so haftet die Websitebetreiberin hierfür. Im Zweifelsfall hat sich die Websitebetreiberin vor dem Einstellen eines Werbeformates beim Vermarkter zu erkundigen.
  7. Der Websitebetreiberin ist bekannt, dass der Vermarkter auch Werbebanner von Affiliateprogrammen und von Google-Adwords ausliefert.
    Sie ist daher verpflicht - sofern Werbebanner von Google-Adwords oder Affiliate-Programmen zusätzlich eingebunden sind, zu überprüfen, ob
    dies im Einklang mit den AGBs dieser Betreiber erfolgt. Der Vermarkter empfiehlt daher, auf einer Site der Websitebetreiber entweder nur Werbeformate des Vermarkters oder nur Werbebanner von Dritten auszuliefern.

§3 Pflichten des Bannervermarkters (Vermarkters)

  1. Der Bannervermarkter stellt einen Programm-Code zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Einblendung der Werbeformate auf der Website der Betreiberin erfolgt.
  2. Der Vermarkter stellt einen Server zur Verfügungen, der die jeweiligen Werbeformate ausliefert. Die Kosten, die für den Betrieb des Servers und durch den Traffic entstehen, trägt der Vermarkter.
  3. Der Vermarkter gewährleistet darüber hinaus, dass:
    1. durch ihn keine rassistische, sexistische oder anderweitig menschenverachtende Werbung auf den Seiten der Betreiberin zur Veröffentlichung gelangt.
    2. die Websitebetreiberin die Werbung direkter Konkurrenten auf den eigenen Sites blocken kann und jederzeit die Möglichkeit behält, das Einblenden eigener Banner auf Teilnehmersites zu unterbinden.
  4. Der Vermarkter verpflichtet sich, die Erlöse aus verkauften Werbeformaten und die Einnahmen aus Partnerschaftsprogrammen offen zu legen und über sie quartalsweise zu berichten.

§4 Vermarktung von Werbeformaten

  1. Der Vermarkter verpflichtet sich, aktiv Werbekunden zu gewinnen. Dabei ist der Vermarkter verpflichtet, Werbeplätze nur zu marktüblichen Konditionen anzubieten und bei kommerziellen Werbekunden keine Rabatte zu gewähren, die 25 % überschreiten. Als marktübliche Preise gelten die unter http://www.bannervista.net/konditionen.php aufgeführten Preise und Rabattkonditionen. Änderungen der als marktüblich geltenden Preise, sind der Websitebetreiberin umgehend mitzuteilen. Ausnahmen von dieser Regelung sind in der Einführungsphase des Projektes bis zum 31.03.05 oder zu bestimmten, zeitlich befristeten Sonderaktionen möglich.
  2. Der Bannervermarkter ist berechtigt, maximal 30 % der zur Verfügung gestellten Werbeplätze für sogenannte Partnerschaftsprogramme (pay-per-click, pay-per-lead oder pay-per-sale) zu verwenden. Er kann diese Werbeplätze auch zur Bewerbung von BANNERVISTA einsetzen oder den Anteil der Austauschbanner erhöhen.
  3. Bis zu 7 % der Werbeplätze kann der Bannervermarkter zur Bewerbung des Projekts BANNERVISTA und seiner Produkte einsetzen sowie bis zu 3 % zur Bewerbung der Firma Warenform GbR und deren Produkte, sofern hierdurch keine bezahlten Werbeformate i.S.d. Abs. 1 zurückgestellt werden müssen oder ausfallen.
  4. Mindestens 30% aller Werbeplätze sollen dem Bannertauschring vorbehalten bleiben.
  5. Ist der Bannervermarkter aufgrund der individuellen Sperreinstellungen des Websitebetreibers nicht in der Lage, in einer der Werberubriken i.S.d. Abs. 2 bis 4 Werbeformate auszuliefern, ist der Bannervermarkter berechtigt, stattdessen das Projekt BANNERVISTA zu bewerben, auch wenn der Anteil dieser Werbung hierdurch 7% überschreitet.
  6. Der Bannervermarkter erhält 30 % der akquirierten Einnahmen zur Deckung seiner Aufwendungen für Akquise, Betrieb und Betreuung des Bannertauschprogramms und des Servers sowie für die Optimierung der Partnerschaftsprogramme.

§5 Werbetauschring

Der Tauschring funktioniert nach dem Prinzip, dass Werbeeinblendungen auf der Site der Betreiberin mit der Einblendung einer Werbung für ihre eigene Site auf einer anderen am Tauschring beteiligten Site abgegolten wird. Dabei werden die Werbeeinblendungen aufgrund ihrer unterschiedlichen Werbewirkung gewichtet und im Verhältnis der jeweils erzielten Werbepunkte (§ 6) ausgetauscht.

§6 Werbepunkte

  1. Die verschiedenen Werbeformate werden aufgrund ihrer unterschiedlichen Werbewirkung unterschiedlich gewertet. Für jede Einblendung eines Werbeformates erhält die Partnersites Werbepunkte:
    1. Full-Size-Banner: Faktor 6
    2. Half-Size-Banner: Faktor 4
    3. Pop-Up: Faktor 8
    4. Sky-Scraper: Faktor 8
    5. Button: Faktor: 3
    6. Textlink: Faktor: 2
  2. Zusätzlich erhält die Partnersite für jeden Klick auf ein Werbeformat 200 Punkte.
  3. Der Vermarkter ist verpflichtet, im Laufe einer Abrechnungsperiode dafür Sorge zu tragen, dass das Verhältnis zwischen gezeigten und eigenen Werbeformaten ausgeglichen wird. Gelingt dies nicht, ist der Bannervermarkter berechtigt, den Anteil der vermarkteten Werbebanner i.S.d. §4 Abs. 1 und 2 auf den Seiten der Betreiberin zu erhöhen, bis das Tauschverhältnis wieder ausgeglichen ist bzw. die Einblendung der Banner der Websitebetreiberin auf den Partnersites zu reduzieren.
  4. Konnte aufgrund der Sperreinstellung der Websitebetreiberin der Bannervermarkter in bestimmten Werberubriken (§4 Abs. 2 bis 4) keine Werbeformate ausliefern und mussten stattdessen ersatzweise BANNERVISTA-Werbeformate eingeblendet werden, so werden der entsprechenden Website hierfür keine Werbepunkte i.S.d. Abs. 1 und 2 gutgeschrieben. Der Bannervermarkter hat die Websitebetreiberin auf diesen Umstand hinzuweisen und nach Möglichkeit Vorschläge zur Abhilfe zu unterbreiten.

§6 Abrechnung

  1. Die Abrechnung durch den Vermarkter erfolgt quartalsweise. Der Anteil der Partnersite an den ausgeschütteten Werbeeinnahmen entspricht dem Anteil der von der Website erzielten Werbepunkte (§ 6) aus kommerziellen Werbebannern und erfolgsabhängigen Bannern einerseits und den insgesamt aus diesen Werberubriken erzielten Werbepunkten aller Partnersites in der abzurechnenden Periode.
  2. Die Auszahlung des der Betreiberin zustehenden Entgelts erfolgt quartalsweise, sofern der Betrag 25€ überschreitet. Andernfalls wird der Betrag gutgeschrieben und überwiesen sobald am Ende eines Abrechnungszeitraums der kumulierte Auszahlungsbetrag 25€ überschreitet. Eine Auszahlung erfolgt unabhängig von der Auszahlungssumme zum Jahresende oder bei Vertragskündigung.

§7 Vertragslaufzeit, Kündigung

Der Vertrag ist auf unbefristete Zeit geschlossen. Beide Vertragsparteien sind berechtigt den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit zu kündigen. Gewährt der Vermarkter der Websitebetreiberin ein Guthaben bei Vertragsabschluss, so hat der Vermarkter dies nur auszuzahlen, wenn der Vertrag mindestens drei Monate besteht und die entsprechende Website in dieser Zeit monatlich 10.000 Bannereinblendungen des Vermarkters anzeigte.

II. Vermarktung von Werbeplätzen

§ 8 Vertragsgegenstand zwischen Vermarkter und Anzeigenkunden

Der Anzeigenkunde beauftragt die WARENFORM - Deniz, Gebauer, Langhammer, Lohmeier GbR als Betreiberin des Vermarktungs- und Tauschringprojektes für Websites "BANNERVISTA", die Platzierung von Werbebannern und anderen Werbeformaten des Anzeigenkunden auf den angeschlossenen Websites vorzunehmen.

§ 9 Pflichten des Vermarkters

  1. Der Vermarkter gewährleistet die Auslieferung der gebuchten Werbeformate auf den im Netzwerk angeschlossen Websites. Er sorgt dafür, dass die gebuchten Werbeformate in der Anzahl (Pageimpressions) und im gebuchten Zeitraum veröffentlicht werden.
  2. Ist es dem Vermarkter - gleich aus welchem Grunde - nicht möglich, die vereinbarte Menge an Werbeformaten im gewünschten Zeitraum im Werbenetzwerk zu platzieren, hat er den Anzeigenkunden darüber umgehend in Kenntnis zu setzen und Lösungsmöglichkeiten (z.B. Verlängerung der Laufzeit, vorzeitiges Vertragsende, andere Werbeformate) aufzuzeigen. Der Vermarkter ist berechtigt und verpflichtet, die Auslieferungen von Werbeformaten innerhalb angemessener Frist nachzuholen.
  3. Der Vermarkter hat dem Werbetreibenden eine tagesaktuelle Statistik darüber vorzulegen, auf welchen Partnerwebsites seine Werbeformate eingeblendet wurden (Pageimpressions) und wie häufig sie angeklickt wurden.
  4. Der Vermarkter stellt dem Werbetreibenden die Möglichkeit zur Verfügung, seine Werbebanner selbst austauschen zu können und seine Werbeformate nur auf ausgewählten Partnersites anzeigen zu lassen.
  5. Der Vermarkter stellt dem Anzeigenkunden einen passwortgeschützten Zugang zu seinem Administrationsbereich zu Verfügung. Hier kann der Anzeigenkunde seine Statistiken einsehen, Werbeformate einstellen oder editieren und die Einblendung seiner Werbeformate auf bestimmten Partnersites ausschließen.

§ 10 Pflichten des Anzeigenkunden

  1. Der Anzeigenkunde hat spätestens zwei Werktage vor Beginn seiner Werbekampagne dem Vermarkter seine gestalteten Werbeformate in den vorgesehenen Formaten und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Anzeigekunde trägt die volle rechtliche Verantwortung für den Inhalt seiner Werbeformate und für den Inhalt der Websites, für die seine Werbeformate werben.
  3. Der Anzeigenkunde verpflichtet sich, keine rassistische, sexistische oder anderweitig menschenverachtende Inhalte zu bewerben oder auf der Website anzubieten, die durch das Werbeformat beworben wird.
  4. Der Anzeigenkunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen. Wurde kein Preis vereinbart, gilt die im Internet unter http://www.bannervista.net/konditionen.php veröffentlichte Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
  5. Der Anzeigenkunde hat zur Kenntnis genommen, dass die Partnersites jederzeit Werbebanner sperren können und der Vermarkter daher dem Anzeigenkunden vor Vertragsschluss nicht die Einblendung auf bestimmten Partnerwebsites garantieren kann. Der Anzeigenkunde ist daher nicht berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen oder das vereinbarte Entgelt zu reduzieren, weil seine Anzeigen nicht mehr auf einer bestimmten Partnerwebsite angezeigt werden können. Gegebenenfalls hat er vor Vertragsbeginn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit dem Vermarkter zu treffen.

§ 11 Entgelte

  1. Das vereinbarte Entgelt wird mit Ende der Werbekampagne fällig. Läuft die Kampagne länger als einen Monat, kann der Vermarkter zum Ende eines Monats, frühestens jedoch nach einer Woche eine Teilrechnung stellen, die den bisher erbrachten Leistungen entsprechen muss.
  2. Der Vermarkter gewährt Agenturen eine Agenturprovision in Höhe von 15 %. Der Vermarkter ist berechtigt, einen Agenturnachweis anzufordern. Die Agenturprovision wird nur bei Fakturierung an die Agentur gewährt.
  3. Der Vermarkter kann eine Anzahlung vor Start der Werbekampagne verlangen. Hierzu ist er insbesondere dann berechtigt, wenn bisher noch keine geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Vermarkter und dem Anzeigenkunden bestanden oder der Anzeigenkunde bereits mindestens einmal über einen längeren Zeitraum seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.
  4. Der Vermarkter ist berechtig, bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat 1,5 % Verzugszinsen pro Monat zu berechnen. Wird eine Teilrechnung nicht innerhalb von einem Monat beglichen ist der Vermarkter berechtigt, eine noch laufende Werbekampagne des Anzeigenkunden ohne weitere Vorwarnung zu beenden.

III. Gestaltung

§ 12 Gestaltung von Werbeformaten

  1. Wird der Vermarkter mit der Gestaltung von Werbeformaten beauftragt, gilt, dass der Vermarkter die Werbeformate nach Absprache des Auftraggebers erstellt. Dabei ist er in der Gestaltung im Rahmen der gestellten Vorgaben frei. Vor Veröffentlichung hat der Vermarkter die gestalteten Werbeformate dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb einer angemessenen Frist die Freigabe zu erteilen oder Änderungswünsche mitzuteilen.
  2. Seine Gestaltungsleistungen berechnet der Vermarkter - sofern nichts anderes vereinbart wurde - mit 60,00 EUR pro Stunde zzgl. gesetzlicher MwSt. Sollte der Gestaltungsaufwand für die Werbeformate insgesamt mehr als vier Stunden benötigen, kann der Vermarkter dies nur berechnen, soweit er dem Auftraggeber seinen Aufwand angezeigt hat oder es eine gesonderte Vereinbarung hierüber gibt.
  3. Ist der Auftraggeber ein Betreiber einer Partnerwebsite, kann er die Gestaltungsleistung mit dem Guthaben der Partnerwebsite verrechnen. Im übrigen gilt § 11 entsprechend.

IV Allgemeine Regelungen

§ 13 Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Vermarkter und der Websitebetreiberin erfolgt per E-Mail. Insbesondere kann der Vermarkter die quartalsmäßige Abrechnung und die Änderung der Preisstruktur (§4 (1) per E-Mail mitteilen. Die Kündigung der Vertragsbeziehung erfolgt durch Sperrung des Accounts durch den Vermarkter bzw. Entfernung des Codes zum Einblenden der Werbemaßnahmen durch die Websitebetreiberin.

§ 14 Gewährleistung

  1. Der Vermarkter schuldet nur den ordnungsgemäßen Versand der Werbung, nicht jedoch den Eingang, den Abruf beim Empfänger oder die Kenntnisnahme.
  2. Der Vermarkter leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Vermarkter ist zur Nachbesserung berechtigt.

§ 15 Haftungsausschluss

  1. Der Vermarkter haftet nicht für Schäden, die dem Betreiber der Website oder einem Anzeigenkunden durch die Nutzung des Werbeformatvermarktungs- und tauschprogramms entstehen, sofern dem Vermarkter keine grobe Fahrlässigkeit nachgewissen werden kann. Der Vermarkter haftet insbesondere nicht für Imageschäden, die dem Betreiber möglicherweise durch die Einblendung von Werbung bzw. durch die Einblendung seines Werbeformates zugefügt werden kann. Die Vermarkterin verpflichtet sich jedoch, in diesem Falle nach Aufforderung des Betreibers der Website unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
  2. Der Vermarkter haftet nicht für Vermögensschäden, die aus der Nutzung von BANNERVISTA entstehen.

Navigation

Zum Seitenanfang


Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: