Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Bannertausch- und Werbenetzwerk für Websitebetreiber
§1 Vertragsgegenstand Bannervermarkter und Websitebetreiberin
Die Websitebetreiberin beauftragt die WARENFORM - Deniz, Gebauer, Langhammer,
Lohmeier GbR als Betreiberin des Bannervermarktungs- und Tauschringprojektes
BANNERVISTA, die Platzierung von Werbebannern und anderen Werbeformaten auf
den von ihr betriebenen Websites vorzunehmen.
§2 Pflichten der Websitebetreiberin
- Die Websitebetreiberin verpflichtet sich, den vom Vermarkter zur Verfügung
gestellten Programm-Code auf der Website unverändert einzubinden und
somit die Werbeformate des Vermarkters an geeigneter Stelle zu platzieren.
- Die Websitebetreiberin garantiert die Einblendung von mindestens 10.000
Seitenaufrufen (Pageimpressions) innerhalb eines Monats auf denen Werbeformate
des Bannervermarkters eingebunden sind. Die Mindesteinblendungen beziehen
sich auf ein Webprojekt und dürfen sich nicht auf unterschiedliche
Webprojekte erstrecken.
- Im Sinne des Abs. 1 als geeignet platziert
gilt ein Werbeformat, wenn es sich bei einer Bildschirmauflösung von
800 x 600 Pixeln im direkt sichtbaren Bereich befindet. Darüber hinaus
gelten für die einzelnen Werbeformate folgende Bestimmungen:
- Bei Full-Size-Bannern (468 x 60 Pixel): Es darf nur ein Fullsize-Banner
pro Seite eingebunden sein.
- Bei Half-Size-Bannern (234 x 60 Pixel): Es dürfen maximal drei
Half-Size-Banner pro Seite eingebunden sein. Ist ein Full-Size-Banner
eingebunden, darf nur noch ein weiteres Half-Size-Banner eingebunden
werden.
- Skyscraper (120 x 600 Pixel): Es darf maximal ein Skyscraper pro Seite
eingebunden sein.
- Pop-Up (250 x 350 Pixel). Es darf maximal ein Pop-Up pro Seite eingebunden
werden.
- Button (156 x 60 Pixel): Es dürfen maximal drei Buttons pro Seite
eingebunden sein.
- Textlink: Es dürfen maximal fünf Textlinks pro Seite platziert
werden.
- Die Websitebetreiberin ist verpflichtet, eigene Werbeformate für
den Austausch mit anderen Partnersites zur Verfügung zu stellen. Stellt
sie keine eigenen Werbeformate zu Verfügung ist der Vermarkter nach
zweimaliger Aufforderung berechtigt , Werbebanner für das Projekt BANNERVISTA
als Austauschbanner einzustellen.
- Werbeformate, die für den Austausch innerhalb des Tauschrings vorgesehen
sind, dürfen nur für die Website oder für ein Anliegen, das
in direktem inhaltlichem Zusammenhang mit dieser steht, werben. Die Websitebetreiberin
ist verpflichtet, ihre zum Austausch bestimmten Werbeformate den inhaltlich
zutreffenden Branchenrubriken zuzuordnen.
- Die Websitebetreiberin garantiert, keine rassistischen, sexistischen
oder andere menschenverachtenden Inhalte auf ihrer Site zu publizieren oder
Werbebanner solchen Inhalts als Austauschbanner in das Netzwerk einzustellen.
Entsteht durch die Missachtung dieser Vorschrift, einer anderen Partnersite
oder dem Vermarkter schaden, so haftet die Websitebetreiberin hierfür.
Im Zweifelsfall hat sich die Websitebetreiberin vor dem Einstellen eines
Werbeformates beim Vermarkter zu erkundigen.
- Der Websitebetreiberin ist bekannt, dass der Vermarkter auch Werbebanner
von Affiliateprogrammen und von Google-Adwords ausliefert.
Sie ist daher verpflicht - sofern Werbebanner von Google-Adwords oder Affiliate-Programmen
zusätzlich eingebunden sind, zu überprüfen, ob
dies im Einklang mit den AGBs dieser Betreiber erfolgt. Der Vermarkter empfiehlt
daher, auf einer Site der Websitebetreiber entweder nur Werbeformate des
Vermarkters oder nur Werbebanner von Dritten auszuliefern.
§3 Pflichten des Bannervermarkters (Vermarkters)
- Der Bannervermarkter stellt einen Programm-Code zur Verfügung, mit
dessen Hilfe die Einblendung der Werbeformate auf der Website der Betreiberin
erfolgt.
- Der Vermarkter stellt einen Server zur Verfügungen, der die jeweiligen
Werbeformate ausliefert. Die Kosten, die für den Betrieb des Servers
und durch den Traffic entstehen, trägt der Vermarkter.
- Der Vermarkter gewährleistet darüber hinaus, dass:
- durch ihn keine rassistische, sexistische oder anderweitig menschenverachtende
Werbung auf den Seiten der Betreiberin zur Veröffentlichung gelangt.
- die Websitebetreiberin die Werbung direkter Konkurrenten auf den eigenen
Sites blocken kann und jederzeit die Möglichkeit behält, das Einblenden
eigener Banner auf Teilnehmersites zu unterbinden.
- Der Vermarkter verpflichtet sich, die Erlöse aus verkauften Werbeformaten
und die Einnahmen aus Partnerschaftsprogrammen offen zu legen und über
sie quartalsweise zu berichten.
§4 Vermarktung von Werbeformaten
- Der Vermarkter verpflichtet sich, aktiv Werbekunden zu gewinnen. Dabei ist
der Vermarkter verpflichtet, Werbeplätze nur zu marktüblichen Konditionen
anzubieten und bei kommerziellen Werbekunden keine Rabatte zu gewähren,
die 25 % überschreiten. Als marktübliche Preise gelten die unter
http://www.bannervista.net/konditionen.php aufgeführten Preise und Rabattkonditionen.
Änderungen der als marktüblich geltenden Preise, sind der Websitebetreiberin
umgehend mitzuteilen. Ausnahmen von dieser Regelung sind in der Einführungsphase
des Projektes bis zum 31.03.05 oder zu bestimmten, zeitlich befristeten Sonderaktionen
möglich.
- Der Bannervermarkter ist berechtigt, maximal 30 % der zur Verfügung
gestellten Werbeplätze für sogenannte Partnerschaftsprogramme (pay-per-click,
pay-per-lead oder pay-per-sale) zu verwenden. Er kann diese Werbeplätze
auch zur Bewerbung von BANNERVISTA einsetzen oder den Anteil der Austauschbanner
erhöhen.
- Bis zu 7 % der Werbeplätze kann der Bannervermarkter zur Bewerbung
des Projekts BANNERVISTA und seiner Produkte
einsetzen sowie bis zu 3 % zur Bewerbung der Firma Warenform
GbR und deren Produkte, sofern hierdurch keine bezahlten Werbeformate
i.S.d. Abs. 1 zurückgestellt werden müssen oder ausfallen.
- Mindestens 30% aller Werbeplätze sollen dem Bannertauschring vorbehalten
bleiben.
- Ist der Bannervermarkter aufgrund der individuellen Sperreinstellungen des
Websitebetreibers nicht in der Lage, in einer der Werberubriken i.S.d. Abs.
2 bis 4 Werbeformate auszuliefern, ist der Bannervermarkter berechtigt, stattdessen
das Projekt BANNERVISTA zu bewerben, auch wenn der Anteil dieser Werbung hierdurch
7% überschreitet.
- Der Bannervermarkter erhält 30 % der akquirierten Einnahmen zur Deckung
seiner Aufwendungen für Akquise, Betrieb und Betreuung des Bannertauschprogramms
und des Servers sowie für die Optimierung der Partnerschaftsprogramme.
§5 Werbetauschring
Der Tauschring funktioniert nach dem Prinzip, dass Werbeeinblendungen auf der
Site der Betreiberin mit der Einblendung einer Werbung für ihre eigene
Site auf einer anderen am Tauschring beteiligten Site abgegolten wird. Dabei
werden die Werbeeinblendungen aufgrund ihrer unterschiedlichen Werbewirkung
gewichtet und im Verhältnis der jeweils erzielten Werbepunkte (§ 6)
ausgetauscht.
§6 Werbepunkte
- Die verschiedenen Werbeformate werden aufgrund ihrer unterschiedlichen Werbewirkung
unterschiedlich gewertet. Für jede Einblendung eines Werbeformates erhält
die Partnersites Werbepunkte:
- Full-Size-Banner: Faktor 6
- Half-Size-Banner: Faktor 4
- Pop-Up: Faktor 8
- Sky-Scraper: Faktor 8
- Button: Faktor: 3
- Textlink: Faktor: 2
- Zusätzlich erhält die Partnersite für jeden Klick auf ein
Werbeformat 200 Punkte.
- Der Vermarkter ist verpflichtet, im Laufe einer Abrechnungsperiode dafür
Sorge zu tragen, dass das Verhältnis zwischen gezeigten und eigenen Werbeformaten
ausgeglichen wird. Gelingt dies nicht, ist der Bannervermarkter berechtigt,
den Anteil der vermarkteten Werbebanner i.S.d. §4 Abs. 1 und 2 auf den
Seiten der Betreiberin zu erhöhen, bis das Tauschverhältnis wieder
ausgeglichen ist bzw. die Einblendung der Banner der Websitebetreiberin auf
den Partnersites zu reduzieren.
- Konnte aufgrund der Sperreinstellung der Websitebetreiberin der Bannervermarkter
in bestimmten Werberubriken (§4 Abs. 2 bis 4) keine Werbeformate ausliefern
und mussten stattdessen ersatzweise BANNERVISTA-Werbeformate eingeblendet
werden, so werden der entsprechenden Website hierfür keine Werbepunkte
i.S.d. Abs. 1 und 2 gutgeschrieben. Der Bannervermarkter hat die Websitebetreiberin
auf diesen Umstand hinzuweisen und nach Möglichkeit Vorschläge zur
Abhilfe zu unterbreiten.
§6 Abrechnung
- Die Abrechnung durch den Vermarkter erfolgt quartalsweise. Der Anteil der
Partnersite an den ausgeschütteten Werbeeinnahmen entspricht dem Anteil
der von der Website erzielten Werbepunkte (§ 6) aus kommerziellen Werbebannern
und erfolgsabhängigen Bannern einerseits und den insgesamt aus diesen
Werberubriken erzielten Werbepunkten aller Partnersites in der abzurechnenden
Periode.
- Die Auszahlung des der Betreiberin zustehenden Entgelts erfolgt quartalsweise,
sofern der Betrag 25€ überschreitet. Andernfalls wird der Betrag
gutgeschrieben und überwiesen sobald am Ende eines Abrechnungszeitraums
der kumulierte Auszahlungsbetrag 25€ überschreitet. Eine Auszahlung
erfolgt unabhängig von der Auszahlungssumme zum Jahresende oder bei Vertragskündigung.
§7 Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag ist auf unbefristete Zeit geschlossen. Beide Vertragsparteien sind
berechtigt den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit zu kündigen.
Gewährt der Vermarkter der Websitebetreiberin ein Guthaben bei Vertragsabschluss,
so hat der Vermarkter dies nur auszuzahlen, wenn der Vertrag mindestens drei
Monate besteht und die entsprechende Website in dieser Zeit monatlich 10.000
Bannereinblendungen des Vermarkters anzeigte.
II. Vermarktung von Werbeplätzen
§ 8 Vertragsgegenstand zwischen Vermarkter und Anzeigenkunden
Der Anzeigenkunde beauftragt die WARENFORM - Deniz, Gebauer, Langhammer, Lohmeier
GbR als Betreiberin des Vermarktungs- und Tauschringprojektes für Websites
"BANNERVISTA", die Platzierung von Werbebannern und anderen Werbeformaten
des Anzeigenkunden auf den angeschlossenen Websites vorzunehmen.
§ 9 Pflichten des Vermarkters
- Der Vermarkter gewährleistet die Auslieferung der gebuchten Werbeformate
auf den im Netzwerk angeschlossen Websites. Er sorgt dafür, dass die
gebuchten Werbeformate in der Anzahl (Pageimpressions) und im gebuchten Zeitraum
veröffentlicht werden.
- Ist es dem Vermarkter - gleich aus welchem Grunde - nicht möglich,
die vereinbarte Menge an Werbeformaten im gewünschten Zeitraum im Werbenetzwerk
zu platzieren, hat er den Anzeigenkunden darüber umgehend in Kenntnis
zu setzen und Lösungsmöglichkeiten (z.B. Verlängerung der Laufzeit,
vorzeitiges Vertragsende, andere Werbeformate) aufzuzeigen. Der Vermarkter
ist berechtigt und verpflichtet, die Auslieferungen von Werbeformaten innerhalb
angemessener Frist nachzuholen.
- Der Vermarkter hat dem Werbetreibenden eine tagesaktuelle Statistik darüber
vorzulegen, auf welchen Partnerwebsites seine Werbeformate eingeblendet wurden
(Pageimpressions) und wie häufig sie angeklickt wurden.
- Der Vermarkter stellt dem Werbetreibenden die Möglichkeit zur Verfügung,
seine Werbebanner selbst austauschen zu können und seine Werbeformate
nur auf ausgewählten Partnersites anzeigen zu lassen.
- Der Vermarkter stellt dem Anzeigenkunden einen passwortgeschützten
Zugang zu seinem Administrationsbereich zu Verfügung. Hier kann der Anzeigenkunde
seine Statistiken einsehen, Werbeformate einstellen oder editieren und die
Einblendung seiner Werbeformate auf bestimmten Partnersites ausschließen.
§ 10 Pflichten des Anzeigenkunden
- Der Anzeigenkunde hat spätestens zwei Werktage vor Beginn seiner Werbekampagne
dem Vermarkter seine gestalteten Werbeformate in den vorgesehenen Formaten
und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen.
- Der Anzeigekunde trägt die volle rechtliche Verantwortung für
den Inhalt seiner Werbeformate und für den Inhalt der Websites, für
die seine Werbeformate werben.
- Der Anzeigenkunde verpflichtet sich, keine rassistische, sexistische oder
anderweitig menschenverachtende Inhalte zu bewerben oder auf der Website anzubieten,
die durch das Werbeformat beworben wird.
- Der Anzeigenkunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen. Wurde
kein Preis vereinbart, gilt die im Internet unter http://www.bannervista.net/konditionen.php
veröffentlichte Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
- Der Anzeigenkunde hat zur Kenntnis genommen, dass die Partnersites jederzeit
Werbebanner sperren können und der Vermarkter daher dem Anzeigenkunden
vor Vertragsschluss nicht die Einblendung auf bestimmten Partnerwebsites garantieren
kann. Der Anzeigenkunde ist daher nicht berechtigt, den Vertrag außerordentlich
zu kündigen oder das vereinbarte Entgelt zu reduzieren, weil seine Anzeigen
nicht mehr auf einer bestimmten Partnerwebsite angezeigt werden können.
Gegebenenfalls hat er vor Vertragsbeginn hierüber eine gesonderte Vereinbarung
mit dem Vermarkter zu treffen.
§ 11 Entgelte
- Das vereinbarte Entgelt wird mit Ende der Werbekampagne fällig. Läuft
die Kampagne länger als einen Monat, kann der Vermarkter zum Ende eines
Monats, frühestens jedoch nach einer Woche eine Teilrechnung stellen,
die den bisher erbrachten Leistungen entsprechen muss.
- Der Vermarkter gewährt Agenturen eine Agenturprovision in Höhe
von 15 %. Der Vermarkter ist berechtigt, einen Agenturnachweis anzufordern.
Die Agenturprovision wird nur bei Fakturierung an die Agentur gewährt.
- Der Vermarkter kann eine Anzahlung vor Start der Werbekampagne verlangen.
Hierzu ist er insbesondere dann berechtigt, wenn bisher noch keine geschäftlichen
Beziehungen zwischen dem Vermarkter und dem Anzeigenkunden bestanden oder
der Anzeigenkunde bereits mindestens einmal über einen längeren
Zeitraum seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.
- Der Vermarkter ist berechtig, bei Zahlungsverzug von mehr als einem Monat
1,5 % Verzugszinsen pro Monat zu berechnen. Wird eine Teilrechnung nicht innerhalb
von einem Monat beglichen ist der Vermarkter berechtigt, eine noch laufende
Werbekampagne des Anzeigenkunden ohne weitere Vorwarnung zu beenden.
III. Gestaltung
§ 12 Gestaltung von Werbeformaten
- Wird der Vermarkter mit der Gestaltung von Werbeformaten beauftragt, gilt,
dass der Vermarkter die Werbeformate nach Absprache des Auftraggebers erstellt.
Dabei ist er in der Gestaltung im Rahmen der gestellten Vorgaben frei. Vor
Veröffentlichung hat der Vermarkter die gestalteten Werbeformate dem
Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb
einer angemessenen Frist die Freigabe zu erteilen oder Änderungswünsche
mitzuteilen.
- Seine Gestaltungsleistungen berechnet der Vermarkter - sofern nichts anderes
vereinbart wurde - mit 60,00 EUR pro Stunde zzgl. gesetzlicher MwSt. Sollte
der Gestaltungsaufwand für die Werbeformate insgesamt mehr als vier Stunden
benötigen, kann der Vermarkter dies nur berechnen, soweit er dem Auftraggeber
seinen Aufwand angezeigt hat oder es eine gesonderte Vereinbarung hierüber
gibt.
- Ist der Auftraggeber ein Betreiber einer Partnerwebsite, kann er die Gestaltungsleistung
mit dem Guthaben der Partnerwebsite verrechnen. Im übrigen gilt §
11 entsprechend.
IV Allgemeine Regelungen
§ 13 Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Vermarkter und der Websitebetreiberin erfolgt
per E-Mail. Insbesondere kann der Vermarkter die quartalsmäßige
Abrechnung und die Änderung der Preisstruktur (§4 (1) per E-Mail
mitteilen. Die Kündigung der Vertragsbeziehung erfolgt durch Sperrung
des Accounts durch den Vermarkter bzw. Entfernung des Codes zum Einblenden
der Werbemaßnahmen durch die Websitebetreiberin.
§ 14 Gewährleistung
- Der Vermarkter schuldet nur den ordnungsgemäßen Versand der Werbung,
nicht jedoch den Eingang, den Abruf beim Empfänger oder die Kenntnisnahme.
- Der Vermarkter leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen
Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit
der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Mängel
sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Vermarkter ist zur
Nachbesserung berechtigt.
§ 15 Haftungsausschluss
- Der Vermarkter haftet nicht für Schäden, die dem Betreiber der
Website oder einem Anzeigenkunden durch die Nutzung des Werbeformatvermarktungs-
und tauschprogramms entstehen, sofern dem Vermarkter keine grobe Fahrlässigkeit
nachgewissen werden kann. Der Vermarkter haftet insbesondere nicht für
Imageschäden, die dem Betreiber möglicherweise durch die Einblendung
von Werbung bzw. durch die Einblendung seines Werbeformates zugefügt
werden kann. Die Vermarkterin verpflichtet sich jedoch, in diesem Falle nach
Aufforderung des Betreibers der Website unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
- Der Vermarkter haftet nicht für Vermögensschäden, die aus
der Nutzung von BANNERVISTA entstehen.